Amazon-Gutscheine zu gewinnen
Hier klicken und an unserer Umfrage zum LU-Podcast teilnehmen!
Unter allen Teilnehmern verlosen wir 20-€-Gutscheine für Amazon.de. *
Seit April lesen unsere Redakteure ausgewählte Artikel aus der LOHNUNTERNEHMEN ein und stellen sie als MP3-Datei zum Download. Damit sind Sie unabhängig und können die Zeiten während der Fahrt mit dem Pkw oder während der Arbeit auf dem Schlepper zum „Zeitschrifthören“ nutzen.
Jetzt wollen wir wissen: Kennen Sie die Podcasts? Und wie zufrieden sind Sie mit der Audioqualität?
Die aus der Umfrage gewonnenen Erkenntnisse möchten wir nutzen, um unser Angebot für Sie noch besser zu machen. Daher verlosen wir unter allen Teilnehmern Gutscheine im Wert von 20 € für den Online-Versandhandel Amazon.
Wer die LU-Podcasts noch nicht kannte, aber neugierig geworden ist: Hier die Links zu den Beiträgen von April bis Juli. (Rechtsklick: "Speichern unter" oder Klicken und anhören) Anfang August gibt es dann den neuen Podcast zum Thema Silagequalität!
* Teilnahmebedingungen:
Das Gewinnspiel wird vom Beckmann Verlag GmbH & Co KG, Lehrte, durchgeführt.
Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem er das Umfrageformular ausfüllt und abesendet. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme hat bis Freitag den 24.7.2015, 13 Uhr, zu erfolgen. Die Auswahl der Gewinner erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Sie werden in der KW 31 durch Mitarbeiter des Beckmann Verlages per E-Mail über ihren Gewinn benachrichtigt. Die Namen der Gewinner und Teilnehmer des Gewinnspiels werden nicht veröffentlicht. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen mit seiner kompletten postalischen Anschrift nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt.
Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner E-Mail-Adresse selbst verantwortlich.
Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr.
Mitarbeiter des Beckmann Verlages sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Eine Barauszahlung der Gewinne ist in keinem Falle möglich.