Aktuelle Meldungen

Tractor of the year 2017

– Im Rahmen der italienischen Fachmesse Eima wurden die Gewinner des Tractor of the year 2017 gekürt. Die Zeitschschrift LOHNUNTERNEHMEN war vor Ort und das sind die Gewinner-Modelle.

Erbschaftsteuer-Reform

– Nachdem der Bundestag den Gesetzesentwurf zur Erbschaftsteuer-Reform beschlossen hatte, stimmte nun auch der Bundesrat zu. Demnach sollen Firmenerben auch künftig weitgehend von der Erbschaftssteuer verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten.

Tobias Auschner: Zeit für Zuckerrüben

– Die Erträge der Zuckerrüben liegen bei LU Nielen unter dem Schnitt der letzten Tage. Daher wird die Ernte in diesem Jahr voraussichtlich schon Ende November zu Ende sein. Nebenbei gibt es noch reichlich andere Aufträge.

Das DeLuTa Team des Beckmann Verlages

DeLuTa 2016

– Noch knapp vier Wochen, dann treffen sich in Bremen rund 11.000 Verbandsmitglieder und deren Mitarbeiter zur DeLuTa 2016. Die Zeitschrift LOHNUNTERNEHMEN ist natürlich auch mit dabei. Kommen Sie vorbei und lassen ein kostenloses Gruppenfoto von Ihrem Lohnunternehmen-Team machen!

Fahrsicherheitstraining

– Zur wirksamen Begegnung von Gefahren im Straßenverkehr bieten die DLG und der ADAC Hessen-Thüringen e.V. in Nohra ein spezielles Training für Fahrer von landwirtschaftlichen Zugmaschinen und Gespannen an.

Drei Gratis-Eintrittskarten

– Unter dem Motto “Düngung 4.0 – Ideale Nährstoffversorgung der Pflanze – neu gedacht”, lädt die DLG AgroFood Medien GmbH zu einer einwöchigen Roadshow ein.

LU Fehr: Die Eiseiligen

– Bei LU Fehr im Unterallgäu bietet sich der Winterdienst für eine bessere Umsatzverteilung über das Jahr an. Memmingen liegt in einer Höhe von 600 bis 700 m. Meist herrschen mindestens 12 Wochen Schnee und Frost.

Ausgaben der Zeitschrift LOHNUNTERNEHMEN

Späte Dezember-Ausgabe

– Achtung: Die Dezember-Ausgabe LOHNUNTERNEHMEN wird erst am 23. Dezember 2016 erscheinen, pünktlich zum Weihnachtsfest.

LU-Rechtstipp: Einzelkonten haben nur einen Inhaber

– Der Bundesfinanzhof (BFH, Az.: II R 41/14) hat entschieden, dass ein Einzelkonto – auch bei Vorliegen einer Ehe – im Gegensatz zu einem Gemeinschaftskonto grundsätzlich allein dem Kontoinhaber zuzurechnen ist.